Rövenich-Immobilien

Unsere AGB 

Um Missverständnissen vorzubeugen, unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme unserer Nachweis- und / oder Vermittlungstätigkeit, bzw. mit der Anforderung von Informationen, eines Exposés, einer Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer oder Vermieter eines von Rövenich-Immobilien angebotenen und nachgewiesenen Objektes kommt ein Maklervertrag mit dem Miet- oder Kaufinteressenten zu den Bedingungen dieser AGB zustande.

 

2. Maklercourtage
Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Abschluss eines Kaufvertrages, haben wir gegen den Käufer einen Anspruch auf Zahlung von 7,14 % *** Courtage aus dem Gesamtkaufpreis inklusive der gesetzlichen MWSt.  soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Mietverträgen beträgt die vom Mieter zu zahlende Courtage das 2,38-fache der Monatskaltmiete, inklusive der gesetzlichen MWSt., soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 

 

*** In Regionen, in denen der ortsübliche Courtagesatz darunter liegt, berechnen wir die ortsübliche Courtage, mindestens aber 4,76 % inklusive der gesetzlichen MWSt.  

 

Die Maklercourtage ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder aber ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist. Die Maklercourtage ist mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages (bei Auslandsobjekten auch mit Abschluss eines Privatkaufvertrages)  bzw. mit Unterzeichnung des Mietvertrages zur Zahlung fällig. Andere Fälligkeiten gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart sind.

3. Notarielle Beurkundung bzw. Abschluss Mietvertrag
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Abschluss des
Miet-/Kaufvertrages und auf eine Ausfertigung des Miet-/Kaufvertrages. Bei notariellen Kaufverträgen hat der Makler das Recht im Kaufvertrag seinen Courtageanspruch in Form einer Maklerklausel mit zu beurkunden. 
 

4. Doppeltätigkeit

Wir dürfen auch für die Gegenseite tätig sein.

 

5. Weitergabe
Alle Angebote in Form von Offerten bzw. Exposés sind streng vertraulich und nur für den Empfänger / Interessenten bestimmt. Erlangt ein Dritter durch Verschulden des Empfängers / Interessenten Kenntnis von den Angeboten und kommt dadurch ein Vertrag zustande, schuldet der Interessent die volle unter 2. vereinbarte Maklercourtage.

6. Haftung
Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf erteilten Informationen Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Vom Makler erstellte Exposés stellen lediglich eine Vorinformation dar, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag. 

 

7. Verjährung

Schadenersatzansprüche gegen den Makler verjähren in 3 Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in 3 Jahren nach Beendigung des Auftrages. Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen ist generell ausgeschlossen.
 

8. Salvatorische Klausel und Gerichtsstand

Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser Vertragsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Ist unser Kunde Kaufmann oder unterhält er keinen Wohnsitz in Deutschland, gilt als Gerichtsstand und Erfüllungsort der Geschäftssitz des Maklers

Stand: 14.04.2009